IHR ANWALT FÜR LIEGENSCHAFTS- UND WOHNRECHT IN Linz

Durch langjährige Beratungs- und Vertretungstätigkeit für einen Verein, dessen Mitglieder Eigentümer von Eigenheimen sind, ist es mir möglich, einerseits Kauf-, Schenkungs-, Übergabe-, Dienstbarkeits- und Mietverträge zu errichten und andererseits bei diversen Problemen des Nachbarrechts einzuschreiten.

Dabei wird der Auftrag durch den Einsatz moderner EDV, der etwa elektronischen Zugriff auf das Grundbuch ermöglicht, rasch erledigt. Als Mitglied der Treuhandrevision der oberösterreichischen Rechtsanwaltskammer kann auch die treuhändige Abwicklung in Zusammenarbeit mit Bankinstituten übernommen werden.

WIR BEANTWORTEN IHRE FRAGEN

Wenn Sie vorhaben, Ihre Eigentumswohnung zu vermieten oder ein Haus mieten möchten, ist ein schriftlicher Mietvertrag, bestenfalls von Ihrem Anwalt, erforderlich, der Sie und Ihren Mieter vor unangenehmen Überraschungen bewahren kann. Ob Befristung, Schäden, Erhaltungskosten, Mietzinshöhe, etc., es ist jedenfalls sinnvoll, einen detaillierten Vertrag aufsetzen zu lassen.

 

Desweiteren unterstützen wir Sie in allen Bereichen des Liegenschaftsrechtes.
Wir übernehmen auf Wunsch auch den direkten Kontakt mit dem finanzierenden Bankinstitut und sämtliche Schritte für die Lastenfreistellung einer Liegenschaft.

 

SIE HABEN FRAGEN ZUM WOHN- UND LIEGENSCHAFTSRECHT?
RECHTSANWALT DR. OBRECHT UND DAS TEAM IN LINZ FREUEN SICH, IHNEN WEITERHELFEN ZU DÜRFEN.

Adresse

Mag. Dr. Obrecht Rechtsanwalt Kommandit-Partnerschaft

Hauptstraße 12, TOP B02 1.OG

4040 Linz

Tel.: +43 732 774341

Fax: +43 732 771681

E-Mail: info@obrecht.at

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag 08:00 - 16:00

Freitag 08:00 - 14:00

Samstag - Sonntag geschlossen

oder nach telefonischer Vereinbarung

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